Whistleblower

Einzelpersonen verfolgen durch Whistelblowing öffentliche Interesse: Sie schützen alle möglichen Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum, Ressourcen jeder Art sowie den Regelungsauftrag von Recht und Gesetz. Das macht unter volks- und betriebswirtschaftlichen Aspekten Sinn, es stärkt auch ein Gemeinwesen. Das führt aber zu ganz erheblichen persönlichen Risiken. Die Hinweisgebergeberrichtlinie stärkt über den gesetzlichen Rechtsrahmen hinaus den einzelnen Whistleblower.

Vertragliche Vereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen schützen zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte, vertragliche Inhalte und andere Rechtsgüter der Unternehmen. Für einen Whistleblower bestehen somit nicht ganz unerhebliche Risiken. Das zeigen auch die Lebensläufe von berühmten Whistleblowern. Die Hinweisgeberrichtlinie und andere Regelungen schützen den Hinweisgeber vor den sich daraus ergebenden Risiken.

Die Erfahungen anderer Whistleblower zeigen, worauf es ankommen kann!

Berücksichtigen Sie unsere „Ratschläge für Whistleblower“ und andere Ratgeber zum Beispiel im Internet. Handeln Sie bei komplexen Ereignissen nicht ohne einen Rechtsanwalt!

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