Der satzungsmäßige Gesellschaftszweck definiert die Ziele eines Unternehmens. Das Management und die Mitarbeiter sowie Vertragspartner haben im Rahmen ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten alles zu tun, um dem zu entsprechen. Auch die Eigentümer bzw. Aktionäre oder Investoren erwarten, dass die Eigeninteressen einer juristischen Person Vorrang gegenüber allen möglichen Partikularinteressen erhalten.
Empirische Daten und Umfragen zeigen die hier bestehenden erheblichen Gefährdungen . Die Herausforderungen für Eigentümer und Management nehmen laufend zu. Ein effektives Whistleblowing ermöglicht es,
- etwaige Risiken rechtzeitig zu erkennen,
- eingetretene Schäden zu regulieren und damit auch
- mögliche Haftungsrisiken von Geschäftsführung, Vorstand oder Aufsichtsrat und andere z.B. arbeitsrechtliche Regresslagen zu beseitigen.
Whistleblowing gehört damit zu einer umfassenden Corporate Governance. Es wirkt präventiv und ermöglicht zügige interne Lösungen. Dazu gehören häufig auch interne Untersuchungen (Internal Investigations). Für die Unternehmen gibt es darüber hinaus genug Möglichkeiten für eine repressive Gefahrenabwehr gegen vermutete, drohende oder eingetretene Schädigungen.