Die „Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (kurz: Hinweisgeberrichtlinie) soll bestimmte Personen schützen, die besondere Rechtsverstöße melden. (Link zum Gesetzgebungsverfahren)
- Der wesentliche Inhalt wird hier in Stichworten zusammengefasst.
- Die Gliederung verschafft einen ersten Überblick.
- Die Einzelheiten können in der Richtlinie nachgelesen werden.
- Der EU-Justizkommissar Didier Reynders rief am 17. Dezember 2021 alle Mitgliedstaaten zu einer zügigen Umsetzung der neuen Vorschriften auf, falls noch nicht geschehen. Sollten die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, werde die Europäische Kommission nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. (Seite mit Hintergrundinformationen)