Der DFB hat sich intensiv mit der Vergabe der WM 2006 befasst und dafür Freshfields und das Beratungsunternehmen Esecon Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt. Die Süddeutsche Zeitung äußerte am 2. Juni 2020 erhebliche „Zweifel an den Aufklärern“.
Continental AG / Noerr
Erneut hat eine interne Ermittlung unangenehme Folgen für die ausführende Kanzlei: Mitte November 2021 stellte die Staatsanwaltschaft Hannover Unterlagen und Daten im Frankfurter Noerr-Büro sicher. Die Kanzlei hatte für den Zulieferer Continental eine mögliche Beteiligung an der Dieselaffäre untersucht. Die Arbeit von Noerr steht nun massiv in der Kritik. Mitte November 2021 kam es auch zu einer Trennung vom langjährigen Finanzvorstand Wolfgang Schäfer.
Geschäftsgeheimnis
Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Allerdings enthält § 5 GeschGehG einige Ausnahmen:
„Geschäftsgeheimnis“ weiterlesenMitteilung an eine zuständige Behörde
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich ein Hinweisgeber an eine zuständige Behörde wenden darf. Dazu heißt es im Leitsatz 3. im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Oktober 1987 – 2 BvR 1165/86 ( BVerfGE 76, 363-394):
„Mitteilung an eine zuständige Behörde“ weiterlesenVerfassungsrecht
BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02. Juli 2001 – 1 BvR 2049/00, Juris Rn. 11:
Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann.
„Verfassungsrecht“ weiterlesenAusgaben Einkaufsleiter / Anwaltskosten
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 29. April 2021 – 8 AZR 276/20
Leitsatz:
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber grundsätzlich die durch das Tätigwerden einer spezialisierten Anwaltskanzlei entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber diese anlässlich eines konkreten Verdachts einer erheblichen Verfehlung des Arbeitnehmers mit Ermittlungen gegen den Arbeitnehmer beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer schwerwiegenden vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
Internal Investigations
Der Rechtsrahmen für Unternehmen verlangt, dass relevanten Hinweisen nachgegangen wird. Für den Umfang der Tätigkeiten kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an. Hier kann nur ein erster Überblick vermittelt werden:
„Internal Investigations“ weiterlesenArbeitsrecht
Die Rechtsprechung zum Arbeitsrecht hängt immer von den besonderen Umstände des Einzelfalls ab. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2003 – 2 AZR 235/02 – wägen die Gerichte in jedem Einzelfall die Grundrechte beider Seiten ab:
„Arbeitsrecht“ weiterlesenRepressive Gefahrenabwehr
Für die Unternehmen gibt es genug Möglichkeiten, sich gegen vermutete, drohende oder eingetretene Schädigungen zu verteidigen:
- Arbeits-, Beamten- und Vertragsrecht: Kündigung und Schadensersatz
- Äußerungsrecht
- Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
- Strafgesetzbuch (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- § 202a StGB – Ausspähen von Daten
- § 202 b StGB – Abfangen von Daten
- § 202c StGB – Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
- § 202 d StGB – Datenhehlerei
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 204 StGB – Verwertung fremder Geheimnisse
- § 242 StGB – Diebstahl
- § 246 StGB – Unterschlagung
- § 263 StGB – Betrug
- § 266 StGB – Untreue
Empirische Daten und Umfragen
Diese Daten stellen das Management (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und die Eigentümer bzw. Aktionäre vor die Aufgaben,
- für die Zukunft weitere Schäden zu unterbinden,
- in der Vergangenheit verursachte Schäden zu regulieren und
- das Interne Kontrollsystem laufend zu verbessern. Dazu gehört auch, Whistleblowing allen Mitarbeitern als eine echte Chance darzustellen, das Unternehmen zu stärken.
- Wahrscheinlich ist Whistleblowing die einzige Möglichkeit, die von eigenen (ehemaligen) Mitarbeitern ausgehenden Gefahren zu reduzieren. Ein umfassender Überwachungsapparat dürfte den Betriebsfrieden erheblich belasten und ein tiefes Misstrauen zwischen Management und Belegschaft schüren.
Eine repräsentative Studie des Digitalverbands Bitkom geht auf der Grundlage von Selbsteinschätzungen für das Jahr 2020 immerhin von einem Schaden in der Höhe von mehr als 220 Milliarden Euro z.B. durch Diebstahl, Industriespionalge und Sabotage (Pressemitteilung vom 05.08.2021 / Präsentation der Studie vom 05.08.2021) aus.
Die unabsichtlich handelnden bzw. vorsätzlich handelnden (ehemaligen) Mitarbeiter stellen die größten Gruppen dar:
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