Erweiterung des Rechtsrahmens

Die Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie wird den Rechtsrahmen in Deutschland präzisieren und erweitern.

Praktische Überlegungen und entsprechende Erfahrungen im Ausland und anderen Rechtsgebieten sprechen für die folgenden Ergänzungen:

  • Früher Zugriff auf Beweismittel
  • Begrenzter Einsatz von Internal Investigations
  • Kronzeugenregelung:
  • Wirtschaftliche und sonstige Absicherung von Whistleblowern
    • Whistelblower gehen häufig hohe persönliche Risiken ein. Soweit es keinen Absicherungsfonds gibt, ist über eine Beteiligung am Erfolg der Maßnahmen eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg zu eröffnen.
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