Die Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie wird den Rechtsrahmen in Deutschland präzisieren und erweitern.
Praktische Überlegungen und entsprechende Erfahrungen im Ausland und anderen Rechtsgebieten sprechen für die folgenden Ergänzungen:
- Früher Zugriff auf Beweismittel
- Begrenzter Einsatz von Internal Investigations
- Kronzeugenregelung:
- In den USA hat sich in den Wirecard-Verfahren eine Kronzeugenregelung bewährt. Dabei nutzen die Ermittlungsbehörden den Informationsvorspung von Insidern.
- In Österreich ist die Geltung im Kartellrecht um sieben Jahre bis 2028 verlängert worden. (Interview Der Standard 15.11.2021)
- Wirtschaftliche und sonstige Absicherung von Whistleblowern
- Whistelblower gehen häufig hohe persönliche Risiken ein. Soweit es keinen Absicherungsfonds gibt, ist über eine Beteiligung am Erfolg der Maßnahmen eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg zu eröffnen.