Streitpunkte 19. Wahlperiode / Kabinett Merkel IV

Es ging im Wesentlichen um die Frage: Schießt der BMJV-Entwurf über das Ziel hinaus?

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, sie wolle Whistleblower unabhängig davon schützen, ob sie Verstöße gegen europäisches oder gegen deutsches Recht offenlegen: „Denn sonst wäre geschützt, wer einen Verstoß gegen europäische Datenschutzvorschriften meldet, aber nicht geschützt, wer auf Schmiergeldzahlungen, Steuerhinterziehung oder auf Verstöße gegen deutsche Umweltschutz- oder Arbeitsschutzbestimmungen hinweist.“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Dr. Jan-Marco Luczak erklärte, die Union stehe zwar „voll hinter dem Ziel der Whistleblower-Richtlinie“, die EU-Vorgaben dürften aber nicht überschießend umgesetzt werden. „Viele Unternehmen kämpfen in der aktuellen Pandemie um ihre Existenz“, so Luczak, „Ihnen dürfen wir durch weitere Bürokratie und Regulierungen keine zusätzlichen Steine in den Weg legen.“

Die Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass Personen geschützt werden, die Verstöße gegen das Unionsrecht in bestimmten Bereichen melden – etwa wenn es um öffentliche Aufträge, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz geht. Der Gesetzentwurf aus dem BMJV weitet das nun auf korrespondierendes nationales Recht aus. Insbesondere sollen auch Hinweise zu Strafrechtsverstößen und Ordnungswidrigkeiten vom Whistleblower-Gesetz erfasst werden.

Quelle: LTO Legal Tribune Online vom 6. Mail 2021

Hier geht es zum nicht veröffentlichten, aber geleakten Referentenentwurf.

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