Gesetzgebungsverfahren 19. Wahlperiode / Kabinett Merkel IV

Die EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23.10.2019 („EU-Hinweisgeberrichtlinie“ oder „Whistleblower-Richtlinie“) hätte bis zum 17. Dezember 2021 umgesetzt werden müssen. Schon früh zeichnete sich ab, dass es dazu nicht kommen sollte.

Im Bundestag wurde kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Allerdings gibt es einen nicht veröffentlichten, aber geleakten Referentenentwurf.

Im Bundestag gab es immer wieder parlamentarische Anfragen von Abgeordneten zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Soweit ersichtlich fand die letzte parlamentarische Befassung mit einer Antwort auf die Frage von Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90 / Die Grünen) (BT-Drucksache 19/26064, Frage 23, Seite 25859 f.) statt: „Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung dauert weiter an.“

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